| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Wirtschaftsberatung, Vermittlung von Werk- und Dienstleistungen und die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum, Wohneigentümern und die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohneigentümern und die Verwaltung von Mietverhältnissen Dritter über Wohn- und Gewerberäume und Grundstücke, auch im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung. |