| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |