| Gegenstand | Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |