Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital für die Dauer von fünf Jahren seit der Eintragung um einen Betrag bis zu insgesamt 50.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Unternehmens- und Managementberatung jeder Art, insbesondere die Beratung von Profit- und Non-Profit Organisationen zu Fragen der Organisationsentwicklung, des Personalmanagements, der Führung, der Qualifizierung, des Coaching, der Konzeption, Ausgestaltung und Pflege von informationstechnologischen Umsetzungen von Geschäftsprozessen sowie die Begleitung und die Umsetzung von unternehmerischen Veränderungsprozessen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Geschäftsgegenstand auf verwandte Branchen und Beratungsgegenstände, für die besondere behördliche Erlaubnisse nicht erforderlich sind, auszudehnen.