| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien, sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sonstiger Vermögensgegenstände jeweils ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen. |