Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Kreation, Organisation und Realisierung von Events, Lizenzierung von Markenrechten sowie die Vermarktung von Sportlern und Künstlern, die Vermarktung von Events, Sponsoren und Künstlern crossmedial über alle Plattformen, wie Social Media, TV und Print, das Produzieren der entsprechenden Inhalte in Wort, Bild und Video, die Kreation von Merchandiseartikeln sowie deren Einkauf und Vertrieb sowie das Coaching und Consulting jeweils auf eigene Rechnung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.