Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Ausführung von Hochbauten und die Sanierung von Altbauten, insbesondere Rohbau (Maurer- und Betonbau), Putz- und Fassadenarbeiten sowie Wärmedämmung. Die Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden ausgeschlossen.