| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (nicht als Dienstleistung für Dritte), der Erwerb und die Verwaltung von Vermögen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, soweit diese keiner besonderen Genehmigung bedürfen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, die sich mit der Verwaltung von Immobilien befassen. |