Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Geschäftsanteilen sowie von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.