Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien, die Verwaltung und das Erhalten von ausschließlich eigenen Immobilien sowie andere damit in Verbindung stehende Tätigkeiten, die direkt oder indirekt der Realisierung der Ziele der Gesellschaft dienen.