Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Vermittlung von Immobilien sowie generell der Abschluß und Vermittlung von Verträgen im Sinne des § 34 c der GewO, nämlich solcher über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie der Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie über den Erwerb von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.