| Gegenstand | Der Erwerb von oder die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Kapital- und Personengesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie die Vertretung dieser Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), Kreditwesengesetz (KWG) oder Börsengesetz (BörsG) fallen; die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen; das Erbringen von Service und Dienstleistungen für die Unternehmensführung und -steuerung. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, Marketing, Mediengestaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. |