Die Gesellschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden und durch die Generaldirektoren jeweils einzeln vertreten.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Unterstützung des Hauptsitzes der Gesellschaft bei der Bereitstellung von Zahlungsdiensten im Sinne des Artikels I.314-1 II 3-a, 3-c und 5 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes und der Erbringung damit einhergehender Dienstleistungen im Sinne des Artikels I.522-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes.