| Gegenstand | Die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens, insbesondere auch eigener Immobilien sowie deren An- und Verkauf, soweit hierfür keine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist, Verwaltung, Gründung und Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmen und von Beteiligungen hieran, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. |