| Gegenstand | Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die Wiedereingliederung psychisch beeinträchtigter Menschen im Sinne des § 53 AO in die Gesellschaft. Der gemeinnützige Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Rehabilitation, Förderung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit seelischer Behinderung in therapeutisch betreutem Einzelwohnen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 53 f SGB XII. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Das Betreuungsangebot richtet sich an junge Volljährige bzw. Erwachsene jeden Alters und wird vorrangig in ihrem individuellen Wohnumfeld durchgeführt. Dies betrifft die Bereiche Selbstversorgung (Wohnen, Wirtschaften), Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Tagesgestaltung und Kontaktfindung), Teilhabe am Arbeitsleben (Förderung von Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung) und Umgang mit den Folgen der eigenen psychischen Erkrankung. Es werden zusätzlich Räumlichkeiten für Krisengespräche und tagesstrukturierende sinnstiftende Gruppenveranstaltungen angemietet. Die Gesellschaft sucht die Kooperation mit bestehenden Trägern der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft tritt bei der Verwirklichung ihrer Ziele nicht zu Betrieben derselben oder ähnlicher Art in größerem Umfang in Wettbewerb als es bei der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. |