| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 1 AO. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förderung der Berufsbildung innerhalb von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 15 AO. Weiterer Zweck ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO. Die in § 2 Abs. 1 und 2 genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Entwicklung, Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Kenia für afrikanische Filmemacher in vielen Gewerken der Filmwirtschaft. Die Maßnahmen können sowohl theoretischer (Lectures, Vorträge, Seminare/Webinare, Masterclasses u. ä.) als auch praktischer Natur (Workshops, "Training-on-the-Job" u.ä.) sein; Wissenstransfer von erfahrenen Fachkräften an den afrikanischen Nachwuchs in Kenia (Mentoring); Durchführung von Begegnungen für die afrikanische Film- und Medienwirtschaft in Kenia (Alumni-Treffen, Tagungen, Konferenzen u.ä.); Befähigung von darstellenden und bildenden Künstlern (Schauspieler, Drehbuchautoren, Szenenbildner, Regisseure u.ä.) zur Erstellung eigener Kunst-Projekte und -Werke; und Aufklärung der deutschen und internationalen Bevölkerung über die Lebensweise, Traditionen und Brauchtümer der Menschen in Afrika durch Filmvorführungen, Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Vorträge u.ä.. Dadurch sollen folgende Ziele erreicht werden: Zugang zu Berufsbildung und zum lokalen und internationalen Arbeitsmarkt für afrikanische Filmemacher aus allen Bildungsschichten; Generierung von Arbeitsplätzen und Einkommen, dadurch Verringerung der Armut; nachhaltige Entwicklung und Stärkung der kenianischen Film- und Medienwirtschaft; Steigerung der Attraktivität des Filmstandorts Kenia für internationale Produktionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Kenia; Anbindung der afrikanischen Film- und Medienwirtschaft an den internationalen Markt; Begünstigung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Film- und Medienwirtschaft Kenias; und Vernetzung der afrikanischen Film- und Medienwirtschaft. |