| Gegenstand | Die Begründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung eigener Beteiligungen, eigenen Vermögens sowie eigener Immobilien. Insbesondere die Errichtung bzw. Erschaffung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, Beteiligungen an sonstigen Vermögensgegenständen, von Immobilien, von Vermögensanlagen, von Vermögen und von geistigen Eigentumsrechten, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. |