Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien aller Art, auf eigene und/oder fremde Rechnung, sowie aller Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen.