Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Beratung über den Einsatz von Softwareprodukten in Unternehmen und bei Privatpersonen, Entwicklung von Software, die Ausstattung von Hardware-Produkten mit der selbstentwickelten Software sowie fremder Software und der Verkauf der vorstehenden Produkte und Dienstleistungen sowie der Handel mit Produkten aller Art soweit eine Pflicht zur Einholung einer gesonderen Erlaubnis nicht besteht.