Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das langfristige Halten von Vermögen. Jede gewerbliche Tätigkeit sowie das kurzfristige Halten von Beteiligungen im Umlaufvermögen sowie der Eigenhandel im Sinne des KWG sind ausgeschlossen.