Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Vertrieb und Verkauf von Getränken jeder Art, insbesondere von Schaum- und Perlwein sowie alle mit dem vorgenannten zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.