Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwerten, das Herstellen, Umbauen, Modernisieren und Sanieren, das Vermieten und Verwalten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie bebauter und unbebauter Immobilien.