| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung), der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen; der Erwerb von Grundstückseigentum und Erbbaurecht zwecks Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern, deren Aufteilung und Veräußerung sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. |