Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Planung und Ausführung von Gartenneuanlagen und die Umgestaltung und Pflege gärtnerischer Anlagen unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge; Einzel- und Großhandel mit naturgemäßen Düngemitteln und Gartenbedarfsartikeln sowie die Anzucht und der Vertrieb von Pflanzen und die Herstellung und der Vertrieb gärtnerischer Erden.