Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Kauf und Verkauf von physischen und finanziellen Energierohstoffprodukten, einschließlich Erdgas, LNG (Flüssiggas), Elektrizität, Öl und Benzin. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und verwandten Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann im Inland und im Ausland Zweigniederlassungen errichten und betreiben, andere Unternehmen gründen, sich an solchen beteiligen oder solche erwerben oder deren Vertretung übernehmen.