| Gegenstand | Die Funktion einer Holding Gesellschaft. Dies umfasst insbesondere die Errichtung, den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaften, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Vermögens- und Immobilienverwaltung im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - bedürfen. |