| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens - auch Grundbesitz -, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen ("Beteiligungsunternehmen"). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c GewO, werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt. |