Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Rechtsformen auf eigene Rechnung, Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen für Beteiligungsunternehmen, Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.