Die Geschäftsführer sind durch § 4 des Gesellschaftsvertrages ermächtigt, das Stammkapital bis zum 29.05.2025 um bis zu EUR 12.500,00 zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.