| Gegenstand | Der Handel mit Waren jeder Art, insbesondere von Baustoffen und Bauelementen, Erbringung von Transportdienstleistungen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie die Bedarfsermittlung und Generalübernahme und Auftragsvergabe von handwerklichen Leistungen an Subunternehmen, ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Geschäfte. |