Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren jeder Art, insbesondere von Baustoffen und Bauelementen, Erbringung von Transportdienstleistungen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie die Bedarfsermittlung und Generalübernahme und Auftragsvergabe von handwerklichen Leistungen an Subunternehmen, ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Geschäfte.