Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Übernahme der Bauleitung von Bauvorhaben, Projektentwicklung, Tätigkeit als Generalunternehmer von Bauvorhaben sowie der Erwerb, die Veräußerung, Beteiligung und Entwicklung von Grundstücken.