| Gegenstand | Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, das Halten, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Beratungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft wird Geschäfte, zu deren Vornahme eine behördliche Genehmigung erforderlich ist (z. B. nach § 34c GewO, § 1 KWG), erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde aufnehmen. |