Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
(1) Die Erbringung und Vermarktung von Verkehrsdienstleistungen zur Beförderung von Personen und Gütern, sowie alle Geschäftstätigkeiten in dem Verkehrs- und Transportsektor verwandten Bereichen sowie die Unternehmensberatung im Bereich Eisenbahnverkehr,- Öffentlicher Personennahverkehr,- Transport, und Tourismus, soweit dafür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. (2) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen; sie kann Zweigniederlassungen errichten.