| Gegenstand | (1) Die Erbringung und Vermarktung von Verkehrsdienstleistungen zur Beförderung von Personen und Gütern, sowie alle Geschäftstätigkeiten in dem Verkehrs- und Transportsektor verwandten Bereichen sowie die Unternehmensberatung im Bereich Eisenbahnverkehr,- Öffentlicher Personennahverkehr,- Transport, und Tourismus, soweit dafür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. (2) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen; sie kann Zweigniederlassungen errichten. |