Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die schlüsselfertige Herstellung von Wohnhäusern und Wohnanlagen, deren Erwerb und Veräußerung sowie sämtliche in Zusammenhang der vorgenannten Tätigkeiten stehende Handlungen.