Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Umweltschutzes. Der Satzungszweck wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Die Aufwertung gesammelter und gespendeter Gegenstände zu Kunst und Gebrauchsgegenständen. Die unentgeltliche Bereitstellung von Material und Räumen für Künstler und kulturelle Einrichtungen. Die Veranstaltung von Konzerten, Kunst-, und Kreativworkshops. Der kostenlose Verleih von Wekzeug. Der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft zur Wiederverwertung von gebrauchtem Material und gebrauchten Werkzeugen. Die Durchführung von Workshops, Informationsveranstaltungen und die Verbreitung von Online-Informationen zur Vermittlung eines nachhaltigen Verbraucherverhaltens.