| Gegenstand | Die Planung, Erstellung und Vermarktung von Wohnungen und Wohnanlagen im In- und Ausland in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausdrücklich ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Insbesondere die Planung, Erstellung und Vermarktung von Wohnanlagen im sozialen Bereich, wie Senioren- und Behindertenwohnanlagen. Dazu zählen alle diesem Zwecke nutzende Einrichtungen, wie Werkstätten, Cafés, Tagespflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften, usw. Zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft berechtigt mit ausländischen Investoren und Bauträgern gemeinsame Unternehmen zu gründen oder sich im Rahmen von Joint-Venture an solchen zu beteiligen. |