| Gegenstand | Die Vermittlung von Darlehen (Bankendarlehen und Nachrangdarlehen) an Dritte für den gewerblichen Kauf und die Entwicklung von Grundstücken, die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Beratung im Bereich Immobilien, Projektentwicklung und Immobilienfinanzierung, soweit diese nicht bestimmten Berufsträgern vorbehalten ist, sowie das Vorbereiten und Durchführen von Bauherrentätigkeiten (insbesondere Konzeption, Planung, Baubetreuung und Vertrieb von Immobilienprojekten und -beteiligungen) im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen, werden nicht ausgeführt. |