| Gegenstand | Ausübung von Architekten-, Ingenieur- und Planertätigkeiten in einer oder mehreren Fachrichtungen durch Übernahme von gestalterischen, technischen, künstlerisch- und technisch-wissenschaftlichen Aufgaben, die sich auf die Beratung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Überwachung, Prüfung und Gutachtertätigkeit beziehen. Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der gestalterischen, technischen, künstlerische- sowie technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Planung und Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen sowie Koordinierung und Überwachung der Ausführung. |