| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an Immobiliengesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG. |