Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten die eine Zulassung nach dem KWG erfordern