Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen Unternehmen, die sich mit der Entwicklung und Projektierung von nachhaltig individuellen Immobilienprojekten in Einzel- oder Mischnutzung zur Veräußerung oder zum Halten im Bestand, der Vermarktung von Immobilien, der Ausrichtung von Veranstaltungen unterschiedlichster Art und Weise an eigenen und angemieteten Veranstaltungsorten, baulichen Planungs- und Betreuungsaufgaben im Sinne und in Vertretung des Kunden, der Betreuung, Vertretung und Koordination von Kundenbedürfnissen in ihren eigenen Miet- oder Bestandsimmobilien sowie der Planung, dem Angebot und der Montage maßgeschneiderter Lichtkonzepte befassen. Geschäfte im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 1, 3 lit. a) GewO sind eingeschlossen.