Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art, insbesondere für Start Ups; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.