Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Liquidator zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung und der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über das Internet, der Betrieb von Telefondienstleistungen im Rahmen eines Call Centers sowie damit jeweils verbundene Geschäfte, soweit gesetzlich keine Genehmigung hierfür erforderlich ist; Vermittlung von Verträgen über Miete und Kauf von Immobilien und der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Miete und Kauf von Immobilien. Die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO, der gewerbliche Handel mit Immobilien.