Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Beteiligungen werden ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse gehalten.