| Gegenstand | Die Projektentwicklung auf eigenen oder Dritten gehörenden Grundstücken, die projektbezogenen Geschäftsbesorgungen im Rahmen von baulichen Entwicklungsmaßnahmen sowie die Projektentwicklung und das Projektmanagement durch Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen oder die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen (Sanierungen oder Neubauten). Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die einer behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen. |