Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wach und Sicherheitsdienstleistungen, Schutz und Bewachung von Leben und Eigentum nach § 34a GewO, Brandschutz, die Erstellung von Sicherheitsanalysen sowie Beratung im Risiko- und Sicherheitsbereich; ferner Objekt-, Werk- und Eventschutz.