| Gegenstand | Die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte und die Geschäftsführung von Unternehmen, die Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte verwalten, die Ausübung damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte mit Ausnahme solcher, die unter § 34 c GewO fallen oder einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz unterliegen, sowie die technische und wirtschaftliche Beratung und Dienstleistung in jenen Gebieten |