| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Erstellung von Steuererklärungen, die Durchführung von steuerlichen Beratungen, die Erstellung von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen. |