Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb, Anmietung, Vermietung, Kauf, Verkauf von gastronomischen Betrieben und anderen verwandten Betrieben sowie jede kaufmännische Betätigung die mittelbar oder unmittelbar dem Geschäftszweck dient.