| Gegenstand | Die Gründung, das Betreiben sowie der Erwerb und die Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die gemäß § 95 Abs. 1a SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die von der Gesellschaft betriebenen MVZ sind daneben berechtigt, privatärztliche und IGEL-Leistungen zu erbringen. Die Erbringung von Leistungen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens bleibt vorbehalten, soweit dies vertrags-, sozial- und berufsrechtlich zulässig ist. |